Logo
 
 
Wir über uns
Kontakt
Anfahrt
Unsere Leistungen
Vorsorge
Versicherungen
  Bestattungen aller Art 
Neuerungen
städt. Gebühren
Impressum
Datenschutzerklärung
Häufige Fragen
 

Aschestreufelder

Der Verstreuung muss eine Einäscherung im Sarg vorausgehen. Damit die Asche verstreut werden kann, muss der Verstorbene zu Lebzeiten seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben haben. Ansonsten ist eine Bestattung der Urne gesetzlich vorgeschrieben. Aschestreufelder gibt es nur auf dem Westfriedhof und dem Friedhof an der Schulstraß in Kirchhellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
© Dickmann Bestattungen GmbH